Gartenpflege umlagefähige nebenkosten

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Umlagefähig bedeutet, dass der Vermieter die Kosten von den Mietern zurückfordern kann. 1 Zu den Nebenkosten zählt die Gartenpflege! Hierzu gehören die Kosten der Pflege des Rasens durch Mähen und Vertikutieren, die Beseitigung von Unkraut auf Rasen. 2 Wenn Garten oder Park auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist die Umlage der Pflegekosten als Betriebskosten auf die anliegenden Mieter nicht zulässig. Bei. 3 Personalkosten für die Gartenpflege (zum Beispiel die Beauftragung eines Gärtners für die. 4 Betriebskosten sind Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am Grundstück oder Gebäude entstehen und die er auf den Mieter umlegen darf. Neben den Kosten für die Gartenpflege gehören hierzu beispielsweise auch Kosten für Wasser, Heizung, Versicherungen und Hausmeister. 5 Als in den Nebenkosten umlagefähig gelten daher folgende Kosten der Gartenpflege: Kosten für die Rasenpflege; d.h. Mähen, etwaige Nachsaat schlechter Rasenstellen und Neuanlage, Säuberung der Rasenfläche. das Beschneiden der Hecken, der Büsche und Bäume, Sträucher. 6 Diese Gebühren für die Gartenpflege können den Nebenkosten für Mieter hinzugerechnet werden. Zu den laufenden Kosten der Gartenpflege zählen unter anderem: Personalkosten für die Gartenpflege. Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen, von Plätzen und Zufahrten auf dem Hausgelände. Rasenpflege (inkl. Mähen, Düngen und Vertikutieren). 7 Ist die Durchführung der Gartenpflege ausschließlich auf den Mieter übertragen, kann der Vermieter keine weiteren Kosten für von ihm selbst durchgeführte Pflegearbeiten als Nebenkosten umlegen, weil er die Zuständigkeit für diesen Aufgabenkreis auf den Mieter übertragen hat. 8 Für die Gartenpflege müssen Mieter monatlich im Schnitt 10 Cent je Quadratmeter aufbringen. Damit zählen die Gartenpflegekosten zu den günstigeren Nebenkosten. Bei einer 70 Quadratmeter-Wohnung fallen jährlich im Schnitt 84 Euro Nebenkosten für die Gartenpflege an. Mieter sollten darauf achten, wer die Gartenpflege durchführt. 9 In § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist geregelt, dass der Vermieter die anfallenden Kosten der Gartenpflege, auf den Mieter als Nebenkosten umlegen kann. Dazu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen und auch die der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. mietrecht gartenpflege mehrfamilienhaus 10 Durch Eigenleistung können. 11